EnEV

Ein paar Bemerkungen zum Energieausweis

Die erste EnEV bzw. der Energieausweis  (ugs. Energiepass) wurde 2002 eingeführt. Es geht also um einen alten Hut. Um so erstaunlicher ist es, dass es immer noch an der Tagesordnung ist, dass bei Verkauf und Vermietung kein Ausweis vorgelegt wird.

Für Neubauten ist bereits per EnEV 2002 der Energieausweis Pflicht und gehört zu den Unterlagen der Bauphysik (Wärmeschutz).

Mittlerweile sind alle Fristen abgelaufen, d. h. für alle Gebäude ist der Energieausweis zur Pflicht geworden.

Pflicht bedeutet: das auf Verlangen eines Mieters/Käufers/Pächters der Energieausweis vorzulegen ist. Umgekehrt: bewohnen Sie Ihre eigene Immobilie und ziehen nicht um, dann benötigen Sie auch keinen Energieausweis (für sich selber).

Das Nichtvorlegen eines Ausweises gilt als Ordnungswidrigkeit. Allerdings ist es so wie beim Telefonieren im Auto... wenn nicht kontrolliert wird, kümmert man sich nicht drum. Der Ausweis ergibt jedoch viel Sinn, wenn es um Verkauf und Vermietung geht. Über den Ausweis kann der Interessent/in sehen, ob das Objekt mehr oder weniger verbraucht und somit die Nebenkosten abschätzen. Damit steigt und fällt der Kauf-/Mietpreis! Wenn man ein saniertes Gebäude hat, ist der Ausweis ein Nachweis hierfür und erhöht den Wert. Im Umgekehrschluss: kein Ausweis --> schlechter Zustand --> Niedriger Preis.

Welcher Ausweistyp?

  • Für Gebäude mit bis zur 4 Wohnungen, die vor 1.11.1978 beantragt wurden, ist der bedarfsorientierte Ausweis bindend (Ausnahme: es wird bereits die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt).
  • Bei allen anderen Wohnhäusern besteht Wahlfreiheit.

Weitere Bedingungen:

  • Ebenso ist bei Fördermitteln durch den Bund der bedarfsorientierte Ausweis bindend.
  • Wer sich vor dem 1. Oktober 2008 einen anerkannten Ausweis ausstellen lassen hat, besaß Wahlfreiheit.

Die Ausweise (bedarfs- bzw. verbrauchsorientiert) sind nicht wirklich vergleichbar und qualitativ sehr unterschiedlich. Welchen Ausweis würden Sie nehmen: einen billigen, "schlechten" Ausweis (ca. € 50) oder einen teuren, "guten" Ausweis (ca. €400)? Als Vermieter stellt sich die Frage, ob sich die Differenz rentiert. Zur Erläuterung: der bedarfsorientierte (teurere) Ausweis wird ingenieurgemäß berechnet und unterstellt ein durchschnittliches Heiz- und Lüftverhalten der Bewohner. Der verbrauchsorientierte (billige) Ausweis wird auf Grundlage der Heizungsabrechnungen erstellt. Hier ist der Verbrauch stark bewohnerabhängig und keine Garantie für den Verbrauch bei Mieterwechsel.

Ja, es gibt ihn: den Energieverbrauchsausweis für €9,99 im Internet. Dort gibt der Hauseigentümer die Werte vor (gemäß AGB) und ein Ingenieur unterschreibt diese Daten "im guten Glauben". Eine Überprüfung der Werte findet in der Regel nicht statt. Es fällt also auch nicht auf, wenn geschönte Daten weitergegeben werden. Dank dieser Praktiken ist davon auszugehen, dass der Verbrauchsausweis innerhalb kürzester Zeit als unseriös gilt - auch wenn es eine Menge seriöser Anbieter gibt (wie z. B. Haus-und-Grund). 

Der Energieausweis ist eine gute Sache, wenn die Immobilie hierdurch einen höheren Wert erlangt (bessere Vermietbarkeit, besserer Verkauf). Der Energieausweis ist auch dann sinnvoll, wenn ein Hausbesitzer Möglichkeiten einer Modernisierung prüfen möchte, da im Normalfall eine Beratung dazugehört.

Hauskäufern in spe empfehle ich unbedingt eine Vorlage eines bedarfsorientieren Ausweises, da dieser neutraler ist.

Übrigens ist der Begriff "Niedrigenergiehaus" nicht geregelt. Erst im Zusammenhang mit einer Erweiterung wie z. B. kfw-Effizienzhaus 100 besteht eine eindeutige Definition.